AGB
1 Geltungsbereich und allgemeine Regelungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der GENOVIA GmbH (im Folgenden: GENOVIA) und ihren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.
1.2 Sie gelten für sämtliche, auch zukünftige Leistungen von GENOVIA.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Andere AGB sind somit nur wirksam, wenn GENOVIA sie ausdrücklich bestätigt und schriftlich anerkannt hat.
1.4 Der Leistungsumfang der Dienstleistungen von GENOVIA umfasst das Angebot, die Durchführung und die Auswertung gentechnischer Analysen von Proben für Kunden aus dem Bereich Verbraucher und Unternehmen (inklusive Ärzte). Im weiteren Verlauf dieser AGB bezeichnet „Probe“ die von GENOVIA zum Zweck einer genetischen Untersuchung akzeptierte Einzelprobe, die GENOVIA von Kunden zur Auftrags-Analyse erhält.
1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen GENOVIA in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.6 Unternehmen im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen GENOVIA in Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (inklusive Ärzte).
1.7 Mit den in diesen AGB enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint, auch wenn dies im Wortlaut der AGB nicht ausdrücklich ausgeführt wird.
2 Informationen zum Unternehmen
Die wichtigsten Daten zum Unternehmen lauten:
Firmenbezeichnung: GENOVIA GmbH (www.genovia-shop.de; www.genovia.eu)
Ausgeübtes Gewerbe: Vertrieb, Durchführung und Auswertung von Gentests zur Prävention und Diagnostik
Eingetragen unter der HRB-Nr. 25420 beim Amtsgericht Borna
Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer): DE269184530
Geschäftsführer: Dr. med. Armin Baumgartner
Sitz der Gesellschaft: Zwenkau
Kontaktdaten und Postadressen des Unternehmens:
GENOVIA GmbH
Kaufmannring 19
04442 Zwenkau ( bei Leipzig )
Deutschland
Telefon: +49 34203 / 4474 190
Telefax: +49 34203 / 4474 181
EMail: info@genovia-shop.de
3 Bestellungen
3.1 Bei Bestellungen über die Internet-Seite www.genovia-shop.de ist der vereinbarte Kaufpreis ohne Abzüge sofort fällig. Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse. Die Produkte können hierzu auf der Internetseite direkt mit Hilfe von Skrill oder PayPal® bezahlt werden. Vor der vollständigen Bezahlung des gekauften Produktes erfolgt kein Versand der Testboxen.
3.2 Mit dem Anklicken des Buttons „KAUFEN“ erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Zugang der Bestellung wird von GENOVIA unverzüglich bestätigt. Das Angebot des Kunden bleibt für die Dauer von 2 Wochen ab Eingang des Angebotes bei GENOVIA verbindlich.
3.3 Der Kunde hat insbesondere bei Bezahlung außerhalb von Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag in voller Höhe ohne Abzüge bei GENOVIA eingeht, d.h. bei Inlands- und Auslandsüberweisungen trägt der Kunde sämtliche Spesen.
3.4 Unternehmen und Kunden haben ein Recht zur Aufrechnung. Bei Unternehmen jedoch nur dann, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch GENOVIA schriftlich anerkannt wurden. Bei Verbrauchern nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.
3.5 Bei der Bestellung und Zusendung von Tests über Ärzte bestätigt der zuweisende Arzt, dass wenn im Auftragsformular als Vertrags-Angebotssteller an GENOVIA nicht eindeutig der Patient angeführt ist und der Patient nicht im Auftragsformular sämtliche notwendigen Erklärungen an den vorgesehenen Stellen abgegeben hat, der zuweisende Arzt Vertrags-Angebotssteller an GENOVIA ist und damit Vertragspartner von GENOVIA wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arzt als Rechnungsadressat auftritt.
4 Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag
4.1 Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung im Online-Shop der GENOVIA ausdrücklich zu, dass GENOVIA mit der Ausführung der Dienstleistung innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Probe beginnt.
4.2 Ungeachtet dessen, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit der GENOVIA mitzuteilen, dass er das Ergebnis der Analyse und mögliche, daraus ableitbare Konsequenzen nicht erfahren möchte. Diese Erklärung hat jedoch keinen Einfluss auf den abgeschlossenen Vertrag. Dies gilt ohne Unterschied, ob er selbst Vertragspartner ist oder es sich um einen zwischen einem Arzt und GENOVIA abgeschlossenen Vertrag handelt. Zur Frage einer möglichen Kaufpreis-Rückerstattung siehe Punkt 7 der AGB.
4.3 Zieht der Patient nachträglich seine bereits erteilte Zustimmung zur Durchführung der genetischen Analyse zurück, wird GENOVIA sämtliche Tätigkeiten einstellen und wird mit sofortiger Wirkung von ihrer Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Falls bereits mit der Durchführung des Testes begonnen wurde, stehen GENOVIA – je nach Umsetzungsstand der gentechnischen Analyse, entsprechend Punkt 7 der AGB, mindestens 50% des Kaufspreises als Aufwandsentschädigung zu.
5 Gendiagnostikgesetz: Probennahme und Probenmaterial
5.1 Für das Einholen der Einverständniserklärung bei diagnostischen Tests von der zu untersuchenden Person bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung ist der Kunde zuständig.
5.2 Der Kunde sichert mit der Zusendung des Probenmaterials zu, dass alle Proben mit Einwilligung der Testpersonen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter entnommen wurden und in Zusammenhang mit der Entnahme oder Beschaffung der Proben keine Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzt wurden.
5.3 Der Kunde erklärt, die GENOVIA für alle etwaigen Verluste oder Schäden zu entschädigen und GENOVIA von allen an die GENOVIA heran getragenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Proben zur Verfügung gestellt hat, die er nicht auf legalem Wege erhalten hat.
5.4 Bei den Verwandtschaftsanalysen mit Gutachten kann sich der Kunde zur kontrollierten Probennahme und Probendokumentation an einen Arzt seiner Wahl wenden. Gerne organisieren wir bei diesen Gentest-Angeboten auch die Probennahme für den Kunden. Bei den anderen Produkten kann – auf Wunsch des Kunden – die kontrollierte Probennahme als Zusatzleistung zusätzlich zu seinem gewählten Test käuflich erwerben.
5.5 Die Authentizität der zur Verfügung gestellten Proben obliegt nicht der Zuständigkeit von GENOVIA. Die GENOVIA behält sich jedoch das Recht vor, weitere Proben anzufordern, vor allem – aber nicht ausschließlich – in dem Fall, dass die bereits entnommene Probe der in den Anweisungen vorgegebenen Menge nicht gerecht wird oder wenn die Integrität der Probe zweifelhaft ist.
5.6 GENOVIA garantiert, dass die Probe ausschließlich für die vom Kunden angegebene Untersuchung verwendet wird. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Vernichtung der Probe zu veranlassen.
6 Regelungen zur Untersuchung und Übermittlung des Analyseergebnisses
6.1 Die Untersuchung wir nur durchgeführt bei:
• Einreichung des wie erforderlich ausgefüllten Untersuchungs-Vertrages ( in der Testbox enthalten )
• sowie Einreichung aller notwendigen Proben im erforderlichen Zustand.
6.2 Das an GENOVIA gesandte Probenmaterial geht in das Eigentum der GENOVIA über. Die GENOVIA verpflichtet sich, das eingesandte Probenmaterial spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Untersuchungs-Ergebnisses zu vernichten.
6.3 Abhängig vom konkreten Vertragsverhältnis beginnt GENOVIA entweder unverzüglich nach Zugang des Probenmaterials bei GENOVIA innerhalb von 5 Werktagen mit der beauftragten Analyse.
6.4 Bei einer ärztlich durchgeführten oder anders öffentlich beglaubigten Probennahme (Mundschleimhautabstrich) und Dokumentation wird das Untersuchungsergebnis in einem Prozessablauf mit namentlicher Nennung der Testpersonen ausgegeben, dabei beruft sich GENOVIA auf die dabei angegebenen Daten.
6.5 Die Ergebnisse werden dem Kunden in elektronischer und anonymisierter Form auf einer ausschließlich ihm zugänglichen GENOVIA-Internetseite zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Zugangsdaten entsprechen den selbst gewählten Accountdaten. Zusätzlich erhält der Kunde von GENOVIA das Untersuchungsergebnis standardmäßig schriftlich per Post.
6.6 Mündliche Auskünfte und Erklärungen von Ergebnissen durch Mitarbeiter der GENOVIA sind unverbindlich.
6.7 Die Leistungserbringung durch GENOVIA erfolgt durch Übersendung des Analyseergebnisses und gegebenenfalls des Befundes an den Kunden bzw. wo anwendbar bzw. gewünscht auch an den zuweisenden Arzt und ist damit abgeschlossen. Die Mitarbeiter von GENOVIA stehen allerdings noch für mindestens 4 Wochen nach Übersendung der Ergebnisse für Fragen zum Test und den Ergebnissen zur Verfügung.
6.8 Die im Rahmen des Vertrages von der GENOVIA angefertigten Berichte, Unterlagen und Stellungnahmen dürfen vom Kunden nur für eigene Zwecke genutzt werden und nur mit schriftlicher Zustimmung der GENOVIA veröffentlicht werden.
7 Regelungen zum Rückgaberecht
7.1 Falls sich Kunden im Laufe des Prozesses anders entscheiden und Ihr Ergebnis doch nicht erfahren wollen, können Sie den Prozess einfach abbrechen und alle Ihre Proben und Ergebnisse vernichten lassen.
7.1.1 Brechen Sie den laufenden Prozess noch vor Beginn der Analyse ab, bekommen Sie den gesamten Kaufpreis zurückerstattet.
7.1.2 Brechen sie den Test erst nach Beginn der Analyse ab, können Ihnen nur 50% des Kaufspreises zurückerstattet werden, da an dieser Stelle bereits Kosten entstanden sind.
7.1.3 Ist die Auswertung bereits erfolgt, ist der volle Kaufpreis fällig.
7.2 Wenn Sie mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden sind, können Sie dieses gegen Rücksendung der Originalquittung sowie der Originalverpackung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Kauf zurückgeben. Wenn das Produkt innerhalb der genannten Frist in der Originalverpackung mit ungeöffneten Teströhrchen-Verpackungen zurückgesandt wird, tauscht GENOVIA das Produkt bei Wunsch um oder erstattet Ihnen den Kaufpreis mittels einer Banküberweisung/ Paypal innerhalb von zwanzig (20) Werktagen zurück.
7.3 Widerrufsbelehrung Internet: Kunden können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Testbox vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung des Sets widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und Eingang der Testbox bei Ihnen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Testbox. Der Widerruf ist dabei zu richten an:
Post-Adresse:
GENOVIA GmbH
Kaufmannring 19
04442 Zwenkau ( bei Leipzig )
Deutschland
E-Mail-Adresse: info@genovia-shop.de
7.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung (z.B. die Testbox mit den ungeöffneten Teströhrchen) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von zwanzig (20) Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Testbox, für uns mit deren Empfang.
7.5 Ihr Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn die GENOVIA bereits mit der Ausführung der Analyse mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder Sie diese selbst veranlasst habe.
8 Preise und Bezahlung
8.1 Sämtliche Preise sind – soweit nicht anders gekennzeichnet – Bruttopreise inklusive der in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer und – innerhalb von Deutschland – auch inklusive der Versandkosten.
8.2 Für Lieferungen nach Österreich oder in die Schweiz werden zusätzliche Versandkosten-Pauschalen erhoben.
8.3 Unsere Preisangaben sind freibleibend.
8.4 Die Preise sind für den jeweilig abgeschlossenen Vertrag gültig.
8.5 Der Preis deckt – falls nicht anders vereinbart oder ausgewiesen – grundsätzlich folgende analytische Leistungen ab:
• die genetische Analyse laut Vertrag,
• die Auswertung der Untersuchungsergebnisse und
• den Ergebnisbericht zur genetischen Analyse
8.6 Der Kunde kann den Preis per Skrill, Paypal® oder Banküberweisung leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
9 Fragen der Gewährleistung, Haftung und Haftungseinschränkungen
9.1 Die sachgemäße Entnahme der Proben ist ausschließliche Aufgabe des Kunden. GENOVIA haftet nicht für die Verwertbarkeit der eingereichten Proben oder das hieraus resultierende Ergebnis.
9.2 Das Risiko einer Beschädigung oder des Verlustes der Probe auf dem Transportweg vom Auftraggeber zu GENOVIA trägt der Kunde.
9.3 Kommt es infolge einer während des Transportes erfolgten Beschädigung oder Veränderung der Probe zu einem falschen oder fehlerhaften Ergebnis, so fällt dies nicht in die Verantwortlichkeit von GENOVIA, sodass daraus insbesondere keine Haftungen abgeleitet werden können.
9.4 GENOVIA gewährleistet eine sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Ausführung der ihr übertragenen Analyse.
9.5 Kann aus den eingesandten Proben keine DNA isoliert werden, so erklärt sich der Kunde bereit, nochmalig eine Probe abzugeben, ohne dass er Kosten oder Ersatz dafür fordern kann. Ärzte können aus der neuerlichen Probenherstellung resultierende eigene und fremde Kosten nicht an GENOVIA weiter berechnen.
9.6 GENOVIA verpflichtet sich alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen Befund innerhalb des dafür vereinbarten Zeitraums zu erwirken. Für eventuelle zeitliche Verzögerungen darf die GENOVIA GmbH jedoch nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Genanalyse bis zu etwa 2 Wochen nach vollständigem Eingang der Proben und Vertragsunterlagen dauern kann. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Leistungsfrist ist der Kunde erst dann berechtigt, wenn er GENOVIA schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart.
9.7 Tritt ein Umstand ein, der einen signifikanten Leistungsverzug oder die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung durch GENOVIA wahrscheinlich macht, so ist GENOVIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.8 Trifft GENOVIA ein Verschulden an dieser Leistungsstörung oder ist dies sonst von ihr zu vertreten, dann haftet die GENOVIA für dadurch verursachte Schäden, dies allerdings auch lediglich, sofern GENOVIA diesen Umstand vorsätzlich oder grob schuldhaft herbeigeführt hat.
9.9 Ist die Analyse aus Gründen, welche GENOVIA zu vertreten hat, mangelhaft, so ist GENOVIA berechtigt, auf eigene Kosten einen weiteren Test durchzuführen. Zur Durchführung dieses Tests wird der Kunde – soweit erforderlich – weiteres Probenmaterial zur Verfügung stellen.
9.10 Konnte GENOVIA die weitere Analyse, aus Gründen, welche GENOVIA zu vertreten hat, nicht durchführen oder hat der Kunde der GENOVIA bei Verzug fruchtlos eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Nachbesserung der Analyse gesetzt, kann der Auftraggeber mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.
9.11 Ein Ersatzanspruch für Spät- oder Nichterfüllung steht dem Käufer höchstens in Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens und nur dann zu, wenn GENOVIA Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
9.12 Die GENOVIA GmbH übernimmt keinerlei Haftung für aus der Untersuchung entstehende psychologische, rechtliche oder praktische Folgen. Zusätzlich schließt GENOVIA Haftungsansprüche aus, die aufgrund psychischer Komplikationen und Erkrankungen, in Verbindung mit der Genanalyse entstehen können. Die Genanalysen, die GENOVIA durchführt, untersuchen nur den beauftragten Bereich bzw. das entsprechend beauftragte Gen. Andere Bereiche des Gens oder andere Gene sind von der Analyse ausgeschlossen und darüber können keine Aussagen gemacht werden.
9.13 Die Haftung von GENOVIA für Schäden des Auftraggebers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von GENOVIA begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.14 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
9.15 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei GENOVIA zu rechen baren Personenschäden und soweit es sich um Verbraucher handelt – bei Schäden an GENOVIA zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
9.16 Aufgrund der komplexen Untersuchungen kann die Richtigkeit des Resultats nicht in jedem Falle gewährleistet werden. GENOVIA möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei den Ergebnissen von Genanalysen um statistische Wahrscheinlichkeiten handelt und die Untersuchung genetischer Proben eine technische Auswertung ist. Unsere Genanalysen werden immer am neuesten Stand der Technik durchgeführt, allerdings behalten wir uns eine technisch bedingte 1%ige Fehlerrate vor. Weiterhin schließt GENOVIA etwaige Haftungsansprüche aus, die aufgrund zukünftiger Erkrankungen entstehen könnten. Die Vorsorgetipps, die von GENOVIA angeboten werden, können das Erkrankungsrisiko zwar senken, allerdings nicht vollkommen aufheben. Es ist also möglich, dass sich die Krankheit trotz Einhaltung der Vorsorgemaßnahmen entwickelt.
10 Regelungen zum Datenschutz
10.1 Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich (streng) vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert und ohne Erlaubnis des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.
10.2 GENOVIA wird dem Kunden auf Wunsch eine Kopie des Befundes zusenden.
10.3 GENOVIA verpflichtet sich bezüglich der Untersuchungsergebnisse Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu bewahren und diese auch nicht an Dritte weiterzuleiten, sofern dies nicht vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
10.4 GENOVIA wird die bei der genetischen Analyse gewonnenen Daten geheim halten und dabei die folgenden Bestimmungen beachten:
• Dem Kunden als untersuchte Person ist über sein Verlangen Einsicht in alle ihn betreffenden Daten zu gewähren.
• Der untersuchten Person sind unerwartete Ergebnisse mitzuteilen, die von unmittelbarer klinischer Bedeutung sind oder nach denen er ausdrücklich gefragt, es sei denn es besteht ausdrücklich der Wunsch nur über ein bestimmtes Ergebnis informiert zu werden.
• Diese Mitteilung ist insbesondere dann, wenn die untersuchte Person nicht danach gefragt hat, so zu gestalten, dass sie auf die untersuchte Person nicht beunruhigend wirkt.
• Variationen, die zum Zeitpunkt der Analyse nicht ausreichend wissenschaftlich dokumentiert wurden und deren klinische Auswirkung deshalb nicht eindeutig gedeutet werden kann, werden dem Kunden nicht mitgeteilt.
• Daten in nicht anonymisierter Form dürfen für einen anderen als den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben worden sind, nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der untersuchten Person verwendet werden.
10.5 Daten dürfen von GENOVIA nur weitergegeben werden an Personen, die in der Einrichtung, in der sie erhoben worden sind, mit der Ermittlung, Verarbeitung oder Auswertung der Daten unmittelbar befasst sind:
• an die untersuchte Person,
• an den Auftraggeber, falls nicht mit der untersuchten Person identisch,
• an den Diagnose stellenden Arzt, der die Genanalyse veranlasst hat.
10.6 Eine Weitergabe der Daten und Ergebnisse an andere behandelnde Ärzte oder weitere Personen ist nur möglich, soweit die untersuchte Person oder ihr gesetzlicher Vertreter hierzu ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, wobei ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung möglich ist.
10.7 Die Kunden- und Ergebnisdaten werden vor dem Zugriff Unbefugter in geeigneter Weise geschützt. Daten, die nicht anonymisiert worden sind, werden nur mit äußerster Sorgfalt automationsunterstützt verarbeitet. Sie werden von anderen Datenarten gesondert gespeichert und ( 1 ) nur von berechtigten Personen sowie ( 2 ) nur mit einer gesonderten Zugriffsmöglichkeit abrufbar sein. Dies sowie die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz gelten für alle Personen, die bei der Durchführung von Genanalysen oder bei der Aufbewahrung oder Verwaltung der dabei erhobenen Daten mitwirken.
11 Weitere Bestimmungen
11.1 Diese AGB stellen – unter Berücksichtigung des Auftragsformulars und des Analysevertrages bzw. der Einwilligungserklärung, einschließlich der dort abgegebenen Erklärungen des Kunden, die vollständige Vereinbarung zwischen GENOVIA und dem Kunden dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen zwischen diesen über den Vertragsgegenstand. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
11.2 Verbindliche Zusicherungen, Verpflichtungen und Zusagen können nur dann GENOVIA zugerechnet oder als von dieser akzeptiert angenommen werden, wenn sie von GENOVIA selbst erfolgen und schriftlich vorliegen.
11.3 Übt GENOVIA oder der Kunde irgendein Recht aus diesen AGB nicht aus oder setzt ihre Rechte nicht durch, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht bzw. wird dadurch die Ausübung oder Durchsetzung desselben zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen.
11.4 GENOVIA ist befugt, nach vorheriger Zustimmung seitens des Kunden, den Kunden im Rahmen von Marketingaktionen zu kontaktieren und Ihn über diese zu informieren. Die Kontaktaufnahme kann über E-Mail, Telefon, SMS, den Postweg oder andere moderne Kommunikationsmedien stattfinden. Auf Wunsch des Kunden wird die weitere Kontaktaufnahme zu Marketingzwecken unterlassen.
11.5 Es gelten weiterhin die Bedingungen des konkreten Analyse-Vertrages der jeweiligen Testbox.
11.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
12 Regelungen zum anwendbaren Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Diese AGB und alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährleistete Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.3 Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllenden Verpflichtungen ist Zwenkau.
12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeit ist – soweit zulässig – Leipzig.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, ein Teil einer Bestimmung, diese AGB selbst oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich eine Vereinbarung als lückenhaft erweist.